Pfalzburger Straße 68, 10719 Berlin

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines: Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen sind für uns nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen bedeutet unsererseits kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.

2. Grundlegendes: Die von uns hergestellten Produkte sind Medizinprodukte und entsprechen den „Grundlegenden Anforderungen lt. Anhang I der EG-Richtlinie 93/42 EWG“ und sind ausschließlich für den im Auftrag benannten Patienten bestimmt. Die Unterlagen nach § 10 Abs. 2 MPV werden bereitgehalten und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt.

3. Angebote, Verträge: Unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Abformungen, Modelle oder Zahnersatz mit einem dazu ausgefüllten Auftragszettel, einem von uns benannten Boten übergeben werden oder auf andere geeignete Weise in die Geschäftsräume eingehen.

Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

4. Preise, Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs sammeln wir die einzelnen Rechnungen in einem Monat zu einer Monatsrechnung. Diese wird am letzten Werktag des jeweiligen Monats geschrieben. Der Kunde ist zum Skonto in Höhe von 3% berechtigt, wenn und soweit die Zahlung innerhalb 12 Tagen – Eingang des Geldes auf unserem Konto – erfolgt und soweit sich der Kunde nicht mit der Zahlung anderer Rechnungen im Rückstand befindet.

Der Kunde gerät auch ohne Mahnung 30 Tage nach Rechnungslegung in Zahlungsverzug.

Mit Eintritt des Verzuges werden Fälligkeiten in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

5. Vorauszahlung, Sicherheitsleistung: Wir behalten uns vor, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes der Lieferung zu verlangen, wenn nachträglich Umstände eintreten oder uns bekannt werden, durch die unsere Forderung gefährdet ist. Unser Verlangen ist schriftlich an den Kunden zu richten. Leistet dieser nicht innerhalb angemessener Frist nach Zugang des Schreibens Vorauszahlung bzw. Sicherheit, sind wir berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

6. Leistungsort: Leistungsort für die Lieferung ist der Ort unserer Geschäftsräume.

7. Versand, Lieferungen: Soweit nichts anderes vereinbart ist, versenden wir die Ware auf Gefahr des Kunden; dabei bestimmen wir Versandart, Versandweg und Frachtführer. Teillieferungen sind zulässig. Ziffer 5 bleibt unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt: Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Wird die Ware von dem Kunden oder Dritter be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache.

Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Kunden oder Dritter erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der vom Kunden benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.

Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Kunden oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Kunde uns darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Kunde die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.

Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Veräußert der Kunde diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.

9. Höhere Gewalt: Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs oder Betriebsstörungen oder wenn uns Unterlieferanten aus den vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern.

10. Produktangaben: Unsere Angaben über unsere Produkte beruhen auf anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Ergebnisse mit denen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung übernehmen, in Wort und Schrift nach bestem Wissen, behalten uns jedoch technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor. Das entbindet den Benutzer jedoch nicht davon, unsere Erzeugnisse auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter.

11. Beanstandungen: Alle Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen, müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Produkte (bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung) schriftlich zugegangen sein.

12. Gewährleistung: Soweit die Beschaffenheit der Produkte zu Recht beanstandet ist, werden wir sie nach unserer Wahl neu fertigen oder nachbessern. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder die Neufertigung wiederum fehlerhaft sein, so hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl die Herabsetzung des Entgelts oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Verschleißteile wie Geschiebe, Geschiebeteile und Kunststoffzähne, Prothesen bzw. Teilprothesen die auf Grund einer Atrophie der Mundschleimhaut brechen oder ihre Passung verlieren, und Schäden die durch äußere, mechanische Einflüsse verursacht worden sind, unterliegen nicht der Gewährleistung.

13. Schadensersatz: Auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haften wir nur, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist.

14. Rechnungsabschlüsse: Der Kunde hat Rechnungsabschlüsse, insbesondere Saldenbestätigungen, sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse sind innerhalb eines Monats seit Zugang abzusenden; sonstige Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; gesetzliche Ansprüche der Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

15. Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, so ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens; erheben wir Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.

16. Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.